Öffentlich bestellt & vereidigt · § 36 GewO

Rechtssichere Verpackungscompliance, mit Verantwortung.

Solucert® unterstützt Hersteller, Vertreiber und Entsorger zu VerpackG, PPWR und angrenzendem Umweltrecht — geprüft wird von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verpackungsentsorgung.

seit 2008Inhabergeführt & weisungsfrei
seit 1997Im Bereich der organisierten Rücknahme tätig
2 StandorteVillingen-Schwenningen · Konstanz
Leistungen

Prüfung, Gutachten und sachliche Begleitung aus einer Hand.

Drei Leistungsfelder.

01

Sachverständigengutachten

Gutachten betreffend VerpackG und EWKFondsG — unabhängig, weisungsfrei und dokumentiert.

02

Compliance-Begleitung

Umsetzungsbegleitung zu VerpackG, VerpackDG, EWKFondsG und PPWR — von der Erstbewertung bis zur laufenden Betreuung Ihrer Prozesse.

03

Audits vor Ort

Prüfung von LVP-Sortieranlagen und Letztempfängern nach ZSVR-Prüfleitlinien für Aluminium, Glas, PPK, Kunststoffe, Verbunde und Getränkekartonverpackungen.

Schwerpunkt

PPWR — Verordnung (EU) 2025/40 im Überblick.

Die zentralen Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer, geordnet nach Artikeln. Als Einstieg in Ihre individuelle Betroffenheitsprüfung.

Anwendbar ab 12.08.2026
Art. 3Begriffsbestimmungen

Was als Verpackung gilt

Definiert Verpackung, Verpackungsarten und zentrale Begriffe wie „Inverkehrbringen" und „Wirtschaftsakteur" — Grundlage für jede weitere Pflichtenprüfung.

Art. 15Recyclingfähigkeit

Anforderungen an die Recyclingfähigkeit

Verpackungen müssen ab 2030 in definierte Leistungsklassen (A bis E) einstufbar sein; ungenügend recyclingfähige Verpackungen dürfen ab 2038 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Art. 24Mindestrezyklatanteil

Pflichtquoten für Rezyklat

Legt gestaffelte Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat für Kunststoffverpackungen fest, mit eigenen Quoten je Verpackungskategorie.

Art. 29Kompostierbarkeit

Vorgaben für kompostierbare Verpackungen

Regelt, für welche Verpackungstypen Kompostierbarkeit vorgeschrieben oder zulässig ist, inklusive Kennzeichnungsanforderungen.

Art. 38Sorgfaltspflichten

Due-Diligence-Verpflichtungen

Verpflichtet Hersteller zur Einrichtung von Systemen, mit denen die Einhaltung der PPWR-Anforderungen entlang der Lieferkette nachgewiesen wird.

Art. 39EU-Konformitätserklärung

Konformitätserklärung & Technische Dokumentation

Regelt Inhalt und Form der EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII sowie die zugehörige technische Dokumentation nach Anhang VII.

Schwerpunkt

VerpackDG — Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz im Überblick.

Das VerpackDG löst das bisherige Verpackungsgesetz ab und regelt die nationale Durchführung der PPWR — Zuständigkeiten, Registrierung, Zulassung und Sanktionen.

Anwendbar ab 12.08.2026
§ 3ergänzende Begriffsbestimmungen

Hersteller im Sinne des Gesetzes

Übernimmt den Begriff des „Herstellers" und passt ihn an die EU-Terminologie an.

§ 7Systembeteiligungs-
pflicht

Pflicht zur Systembeteiligung

Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen sich vor Bereitstellung auf dem deutschen Markt verbindlich an einem System beteiligen.

§ 10Vollständigkeits-
erklärung

Jährliche Mengenmeldung

Große Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen weiterhin jährlich eine Vollständigkeitserklärung über die im Vorjahr in Verkehr gebrachten Mengen abgeben.

§ 19Registrierung & Zulassung

LUCID-Registrierung und neue Zulassungspflichten

Regelt die Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der ZSVR sowie die neue Zulassungspflicht für Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen im B2B-Bereich.

§ 66Bußgeldvorschriften

Sanktionen bei Pflichtverstößen

Verstöße etwa gegen Registrierungs-, Zulassungs- oder Systembeteiligungspflichten können mit Geldbußen von bis zu 200.000 Euro geahndet werden.

§ 68Übergangsvorschriften

Fristen für neue Zulassungspflichten

Legt gestaffelte Übergangsfristen fest.

HD

Holger Domscheit

Sachverständiger
  • Öffentlich bestellt und vereidigt, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
  • Sachgebiet: Verpackungsentsorgung, § 36 GewO
  • Tätig in der Verpackungsrückführung seit 1997
  • Solucert® gegründet 2008
  • Mitglied Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
Über uns

Unabhängige Expertise statt Standardgutachten — seit fast drei Jahrzehnten in der organisierten Rücknahme und Verwertung von Verpackungen.

Solucert® wurde 2008 gegründet und ist inhabergeführt, unabhängig und weisungsfrei. Bereits seit 1997 ist Holger Domscheit im Bereich der organisierten Rücknahme und Verwertung von Verpackungen tätig und wurde von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg für das Sachgebiet Verpackungsentsorgung öffentlich bestellt und vereidigt.

Solucert verfügt derzeit über ein Kooperationsnetzwerk von 4 bei der ZSVR registrierten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verpackungsentsorgung.

Kontakt / Impressum

Sprechen Sie mit uns über Ihre Verpackungsorganisation.

Hauptsitz — Villingen-Schwenningen

Bickenstraße 11 · D-78050 VS-Villingen
Telefon: +49 7721 99 29 191
Mobil: +49 170 77 27 044
E-Mail: domscheit@solucert.de

Niederlassung — Konstanz

Mobil: +49 170 77 27 044

Umsatzsteuer-ID

USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE264846602