Solucert® unterstützt Hersteller, Vertreiber und Entsorger zu VerpackG, PPWR und angrenzendem Umweltrecht — geprüft wird von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verpackungsentsorgung.
Drei Leistungsfelder.
Gutachten betreffend VerpackG und EWKFondsG — unabhängig, weisungsfrei und dokumentiert.
Umsetzungsbegleitung zu VerpackG, VerpackDG, EWKFondsG und PPWR — von der Erstbewertung bis zur laufenden Betreuung Ihrer Prozesse.
Prüfung von LVP-Sortieranlagen und Letztempfängern nach ZSVR-Prüfleitlinien für Aluminium, Glas, PPK, Kunststoffe, Verbunde und Getränkekartonverpackungen.
Definiert Verpackung, Verpackungsarten und zentrale Begriffe wie „Inverkehrbringen" und „Wirtschaftsakteur" — Grundlage für jede weitere Pflichtenprüfung.
Verpackungen müssen ab 2030 in definierte Leistungsklassen (A bis E) einstufbar sein; ungenügend recyclingfähige Verpackungen dürfen ab 2038 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Legt gestaffelte Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat für Kunststoffverpackungen fest, mit eigenen Quoten je Verpackungskategorie.
Regelt, für welche Verpackungstypen Kompostierbarkeit vorgeschrieben oder zulässig ist, inklusive Kennzeichnungsanforderungen.
Verpflichtet Hersteller zur Einrichtung von Systemen, mit denen die Einhaltung der PPWR-Anforderungen entlang der Lieferkette nachgewiesen wird.
Regelt Inhalt und Form der EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII sowie die zugehörige technische Dokumentation nach Anhang VII.
Übernimmt den Begriff des „Herstellers" und passt ihn an die EU-Terminologie an.
Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen sich vor Bereitstellung auf dem deutschen Markt verbindlich an einem System beteiligen.
Große Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen weiterhin jährlich eine Vollständigkeitserklärung über die im Vorjahr in Verkehr gebrachten Mengen abgeben.
Regelt die Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der ZSVR sowie die neue Zulassungspflicht für Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen im B2B-Bereich.
Verstöße etwa gegen Registrierungs-, Zulassungs- oder Systembeteiligungspflichten können mit Geldbußen von bis zu 200.000 Euro geahndet werden.
Legt gestaffelte Übergangsfristen fest.
Unabhängige Expertise statt Standardgutachten — seit fast drei Jahrzehnten in der organisierten Rücknahme und Verwertung von Verpackungen.
Solucert® wurde 2008 gegründet und ist inhabergeführt, unabhängig und weisungsfrei. Bereits seit 1997 ist Holger Domscheit im Bereich der organisierten Rücknahme und Verwertung von Verpackungen tätig und wurde von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg für das Sachgebiet Verpackungsentsorgung öffentlich bestellt und vereidigt.
Solucert verfügt derzeit über ein Kooperationsnetzwerk von 4 bei der ZSVR registrierten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verpackungsentsorgung.
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